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Paragraphen und Moral

Die Entwicklung der Bade-Kultur

Anordnungen zur Züchtigung des öffentlichen Verhaltens und der Vermeidung der Belästigung anderer bzw. Umstände, in denen einfach damals gelebt wurde.

So geschehen anno ...

um 1400
Selbst Knigge würde als Selbstverständlichkeit angesehen haben, dass man seine Gäste, splitternackt im Bad sitzend, empfing und hier mit ihnen speiste und zechte.

1780
Goethe sagte: "Baden ist eine Verrücktheit der Enthusiasten für Naturzustand!"

1837
Zeitungssensation: " Zu Büsum ist eine Seebadeanstalt eröffnet worden. Zwei Badehäuser sind gebauet und so eingerichtet, dass in getrennten Localen zwei Personen gleichzeitig Seebäder nehmen können."

1840
Justiz-Erlass: "Wer in der Nähe der Badekutschen, ohne dieselben zu benutzen, badet, verfällt in 8 Groschen Strafe..."

1841
Erlass: "Sobald Badegäste verschiedenen Geschlechts da sind, hat der Vogt zu bestimmen, an welcher Stelle eine Kutsche für Frauenzimmer und wo die andere für Mannsbilder stehen soll."

1874
Heringsdorfer Badereglement: "Der Badeanzug muß für Erwachsene und Kinder von undurchsichtigem Stoff gefertigt sein und von Schulter bis über die Knie reichen". Ehefrauen mußten ihre Knie verstecken, Jungfrauen durften damit kokettieren. Männliche Wesen konnten den Damenstrand "...bis zum 8. Lebensjahr betreten."

1900
Schaulustige Männer bezahlen einen Blick ins Damenbad mit 9 Mark Strafe. Damen gegenüber war man loyaler. Auf der Buhne lagernd besahen sie sich die Herren der Schöpfung und ...

"Selbst durch Kneifer und Lorgnetten
schauen dort die züchtig netten
Dämchen, sonder Zahm und Zieren,
denn sie kennen kein Genieren"

... soll damals eine Usedomer Zeitung geschrieben haben.

1911
Für Eheleute gibt es nun Familienbäder, aber " ... einzelne Herren sind nicht zugelassen!" ( und Damen ? ) " ... Photoapparate dürfen nicht mitgeführt werden ... , ... vorgeschriebene Badeanzugmuster liegen im Badebüro aus ... "

1914
Bergen auf Rügen: "Das Zusammensein nach Anlegen der Badeanzüge ist nur während des Badens gestattet!"

1920
Saßnitz: "Der Verkehr im Badeanzug auf den Ortsstraßen erfolgt nur mit umgelegten Bademantel."

1932

ZWICKELERLASS

1934
Zweiteilige Badeanzüge werden von den Paragraphen befreit

1956
"Das Baden ohne Badebekleidung an Orten, zu denen jedermann Zutritt hat ,ist nur gestattet, wenn diese Orte ausdrücklich dafür von den zustündigen örtlichen Räten feigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind ..."

2050
... vielleicht sitzen wir dann wieder ganz gemütlich in der Wanne, wie 1400 ???

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